Kirchen[wieder]Eintritt
Treten Sie in die Evangelische Kirche ein!
Oft können Menschen die Gründe kaum in Worte fassen, warum sie wieder in die evangelische Kirche eintreten möchten. Es ist ein unbestimmter Wunsch wieder dazuzugehören, die Sehnsucht nach einem Stückchen »Heimat vor Ort«. Manchmal gibt es auch einen bestimmten Anlass: Viele Menschen beginnen über eine Rückkehr in die Kirche nachzudenken, wenn sie ein Kind erwarten, sich kirchlich trauen lassen oder ein Patenamt übernehmen wollen. Aber auch schwere Erfahrungen können Menschen der Kirche näher bringen. Häufig lernen Eltern die Arbeit der Kirche über ihre Kinder, in Krabbelgruppen und Kindergottesdiensten oder der Jugendarbeit von einer neuen, positiven Seite kennen.
Wichtig ist der evangelischen Kirche für eine Kircheneintritt nur eines: Es muss ein ernsthafter Wille vorhanden sein, wieder zur Kirche zu gehören.
Sie können in jedem Pfarramt in die Kirche eintreten. Ihre eigene Kirchengemeinde finden Sie unter Orte des Kirchenbezirks. Die württembergische Landeskirche hat in der Pressestelle jedoch auch die Möglichkeit geschaffen, auch telefonisch unter der Rufnummer 0800 8138138 in die evangelische Kirche zurückzukehren - manchen Menschen fällt der Kirchen[wieder]Eintritt per Telefon leichter.
Antworten auf einige Fragen zum Kirchen[wieder]Eintritt erleichtern ihnen vielleicht ihre Entscheidung vorab.
Fragen zum Kirchen[wieder]Eintritt
Wer kann in die Kirche eintreten?
Was, wenn ich nicht getauft bin?
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Was muss ich tun, wenn ich lieber in einer anderen Gemeinde Mitglied werden möchte, als in meiner Wohnsitzkirchengemeinde?
Werde ich der Gemeinde vorgestellt oder wird mein Kircheneintritt sonst öffentlich gemacht?
Wie kann ich meinen Kircheneintritt feierlich »begehen«?
Welche besonderen Rechte habe ich, wenn ich Kirchenmitglied bin?
Was kostet der Eintritt?
Welche finanziellen Pflichten bringt die Kirchenmitgliedschaft mit sich?
Wozu überhaupt Kirchensteuer?
Kirchen[Wieder]Eintritts-Telefon
Wer kann in die Kirche eintreten?
Jeder Mensch, der ein Christ sein will und als Christ leben möchte.
Wer bereits christlich getauft ist, aber aus seiner Kirche ausgetreten ist, kann entweder wieder eintreten (bei früher Evangelischen) oder die christliche Konfession wechseln (bei Angehörigen anderer christlicher Bekenntnisse).
Wer bisher nicht getauft wurde, kann – nach einer individuell abgestimmten Vorbereitung auf die Taufe – durch sie Mitglied der evangelischen Kirche werden.
Was, wenn ich nicht getauft bin?
Die Taufe ist der entscheidende Schritt, um Mitglied der Evangelischen Kirche zu werden. Falls Sie sich wünschen, getauft zu werden, nehmen Sie mit Ihrem Ortspfarrer, der Ortspfarrerin oder den Mitarbeitenden der Kirchen[wieder]Eintrittsstelle Kontakt auf, um über eine geeignete Vorbereitung auf die Taufe nachzudenken. Gefeiert wird diese in einem festlichen Gottesdienst. Als getaufter Christ, getaufte Christin sind Sie auch dazu eingeladen, das christliche Abendmahl mit zu feiern.
Grundsätzlich ist die Taufe im Namen des dreieinigen Gottes die Aufnahme in die Gemeinschaft aller Christinnen und Christen und damit auch der eigentliche Kircheneintritt.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie wenden sich an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Kirchengemeinde am Wohnort. Die Anschrift bzw. Telefonnummer erfahren Sie im örtlichen Telefonbuch, über die Rubrik Orte oder über die Gemeindesuche auf der Internetseite der Evangelischen Landeskirche Kirche Württemberg elk-wue.de.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Taufbescheinigung (mit Ort und Datum der Taufe, ersatzweise eine Konfirmationsurkunde) und möglichst die Daten über den Kirchenaustritt (ebenfalls Ort und Zeitpunkt) benötigt. Falls Dokumente fehlen, empfiehlt sich die telefonische Rücksprache mit der Kirchen[wieder]eintrittsstelle oder der Kirchengemeinde.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer nimmt sich Zeit für ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und wird Ihre Beweggründe respektieren. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.
Was muss ich tun, wenn ich lieber in einer anderen Gemeinde Mitglied werden möchte, als in meiner Wohnsitzkirchengemeinde?
Grundsätzlich werden Sie durch Ihren Kircheneintritt auch Mitglied einer bestimmten Kirchengemeinde, in der Regel der Ihres Wohnortes bzw. Stadtteils. Es ist jedoch auch möglich, sich einer »Wunschkirchengemeinde« anzuschließen. Sprechen Sie diesen Wunsch direkt beim Eintrittsgespräch an. Man wird Ihnen individuell weiterhelfen.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt oder wird mein Kircheneintritt sonst öffentlich gemacht?
Wenn Sie es möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben werden. Ansonsten gilt für alles, was beim Eintrittsgespräch zur Sprache kommt, die Schweigepflicht. (Pfarrerinnen und Pfarrer legen einen Versprechen ab, dass Sie an das sogenannte Beichtgeheimnis bindet. Selbst ein Richter kann im Straffall nicht die Auflösung des Beichtgeheimnisses erzwingen.)
Wie kann ich meinen Kircheneintritt feierlich »begehen«?
Gerne gibt Ihnen die Pfarrerin oder der Pfarrer beim Eintritt einen Segen mit auf Ihren Weg und bespricht mit Ihnen, wo Sie – vielleicht begleitet von Ihnen nahestehenden Menschen – einen (Abendmahls-)Gottesdienst in der für Sie angemessenen Weise mitfeiern können.
Welche besonderen Rechte habe ich, wenn ich Kirchenmitglied bin?
Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung in unterschiedlichsten Lebenslagen. Für wichtige Stationen in Ihrem Leben, etwa die Trauung oder die Bestattung steht Ihnen die Möglichkeit einer kirchlichen Feier mit Segen offen. Als Kirchenmitglied können Sie Patin oder Pate werden. Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich bei der Kirche sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren. Sie können an den Wahlen für die Kirchengemeinde und Kirchenleitenden Gremien, wie Kirchengemeinderat und Bezirkssynode teilnehmen – und sich selbst als Kandidat und Kandidatin zur Wahl stellen. Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde sind Sie zugleich Mitglied der Evangelischen Landeskirche Württemberg.
Was kostet der Eintritt?
Der (Wieder-)Eintritt in die Evangelisch-Lutherische Kirche ist kostenlos.
Welche finanziellen Pflichten bringt die Kirchenmitgliedschaft mit sich?
In der Regel müssen Kirchenmitglieder in Württemberg acht Prozent Ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer als Kirchensteuer abführen (in anderen Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland sind es neun Prozent).
Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: bitte lassen Sie nach dem (Wieder)Eintritt Ihre Kirchenzugehörigkeit dort eintragen! Geringverdienende, in der Regel Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner, zahlen keine Kirchensteuer.
Detailinformationen zu grundsätzlichen Kirchensteuerfragen sind unter der kostenlosen Rufnummer 0 800 / 7 13 7 13 7 zu erhalten. Unter 0 800 / 7 13 7 13 7 geben Steuerexperten des Oberkirchenrats montags bis freitags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr Auskunft.
Wozu überhaupt Kirchensteuer?
Mit Ihrer Kirchensteuer tragen Sie erheblich dazu bei, dass die Kirche mit ihren vielen geistlichen und diakonischen Angeboten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen da sein kann.
Kirchen[Wieder]Eintritts-Telefon
Die württembergische Landeskirche hat in der Pressestelle jedoch auch die Möglichkeit geschaffen, auch telefonisch in die evangelische Kirche zurückzukehren – manchen Menschen fällt der Wiedereintritt per Telefon leichter.
Über die kostenlose Info-Telefonnummer 0800 8138138 erreicht man die Pressestelle der Landeskirche. Die Pfarrerinnen Silke Stürmer, Jasmin Schönemann und Mirjam Wild laden die Anrufer ein, zu ihnen ins Büro zu kommen, aber das Gespräch kann auch am Telefon geführt werden. Danach bekommen Eintrittswillige die notwendigen Formulare zur Unterschrift zugesandt, die beiden benachrichtigen das zuständige Pfarramt am Wohnort.
Wer nicht getauft oder in einer anderen Kirche getauft wurde und nun zu evangelischen Kirche gehören möchte, erhält über das Info-Telefon die nötigen Informationen sowie den Kontakt zum zuständigen Gemeindepfarramt.
Das kostenlose Info-Telefon der Landeskirche ist – außer an Feiertagen – normalerweise montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt. Kontakt ist in jedem Fall auch über folgende Mailadresse möglich: kontakt
Unter Umständen ist die kostenfreie Service-Nummer mit dem mobilen Telefon nicht zu erreichen. Hier kann man auf die Nummern 0711 22276-22 und 0711 22276-73 ausweichen (leider nicht kostenfrei).