Am 1. Dezember ist Kirchenwahl!

Am 1. Advent 2019 wählen die rund zwei Millionen wahlberechtigten Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg neue Kirchengemeinderäte sowie eine neue Landessynode. Etwa 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte leiten die 1.244 Kirchengemeinden der Landeskirche zusammen mit ihrer Pfarrerin bzw. ihrem Pfarrer. Und die 90 ebenfalls zu wählenden Landessynodalen bestimmen den Kurs der gesamten Kirche auf landeskirchlicher Ebene mit. Wichtig, so Landesbischof July, sei die Unterstützung durch eine breite Wahlbeteiligung: »Jede Wählerin und jeder Wähler unterstützt auf diese Weise unser Kernanliegen in der württembergischen Landeskirche: Dass die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus in Wort und Tat auch in Zukunft die Menschen im Land erreicht, ihnen hilft, sie ermutigt, sie tröstet.«

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen. Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:

„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag erklärt haben. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen. Ein Formular bekommt man beim Pfarramt.

Angabeschluss ist der 25. Oktober 2019, 18 Uhr.

Dann muss der Wahlvorschlag in der Regel beim Evangelischen Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde im Briefkasten liegen.

Was würden SIE antworten?

Wenn Sie gefragt würden, was würden Sie antworten? Könnten Sie einstehen für folgendes Sieben-Punkte-Programm?

1) Es ist nicht alles gleich gültig. Wir wehren uns , wenn man nicht mehr achtet, dass es heilige Zeiten und Tage gibt, in denen man eben nicht alles tun darf. Wir wehren uns gegen die schleichende Gleichgültigkeit. Es ist nicht alles gleich gültig! Dafür steht Kirche.

2) Niemand soll alleine bleiben. Viele von uns kennen dunkle Momente im Leben. Das kann eine schwere Krankheit sein, Enttäuschungen, Abschiede, der Verlust des Arbeitsplatzes. Kirche ist Gemeinschaft die stärkt. Niemand soll alleine bleiben, wenn das Lebensfundament bröckelt. Dafür steht Kirche.

3) Marschgepäck für Leben und Sterben. Wir setzten uns dafür ein, dass hilfreiche Feste und Rituale nicht vergessen werden. Dass Menschen die Geschichten der Bibel kennen, die von Glaube, Liebe und Hoffnung reden. Dass Melodien, Psalmen und Gebete in aller Mund bleiben. Damit beim Leben und beim Sterben geistliches „Marschgepäck“ da ist, das stärken kann auf dem Weg. Und dass wir angesichts von Glück aber auch Verzweiflung nicht sprachlos werden. Dafür steht Kirche.

4) Den Reichtum der Kirche einsetzen. Kirche ist reich an Menschen, die die Bibel vor ihrem eigenen Lebenshintergrund verstehen. Menschen teilen ihren Teil von Gott, den kleinen Zipfel, den sie ergriffen haben, miteinander und erzählen davon, dass Jesus Christus erfülltes Leben schenkt, Versöhnung eröffnet und eine Lebensperspektive schenkt, die nicht auf dem Friedhof endet. Dafür steht Kirche.

5) Orte für die Begegnung mit Gott. Kirche pflegt Häuser, die für etwas anderes einstehen als Kaufen und Besitzen. Räume, in denen nichts und niemand besessen wird – sondern wo miteinander gefragt, gelobt, gesungen, geklagt wird. Krafträume des Glaubens. Rückzugsräume für große und kleine Gefühle. Mitten in der Stadt und im Dorf. Dafür steht Kirche ein.

6) Gegen Armut und Ausgrenzung. Kirche steht auf, wenn Kindern Armut die Zukunft verbaut. Wenn Alte am Ende feststellen müssen, dass es nur noch für ein Almosen reicht. Wenn Menschenwürde mit Füßen getreten wird. Kirche gibt der Barmherzigkeit und der Menschenwürde eine Stimme. Dafür steht Kirche ein.

7) Für den Frieden. Kirche steht ein für Frieden und Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Und Christen vertrauen der Verheißung Gottes, die über unsere Zeit weit hinausgreift in die Ewigkeit. Dafür steht die Kirche. Für all das braucht es jede Stimme. 12000 Kirchengemeinderäte. Wenn Sie gefragt würden – könnten Sie dazu ja sagen?

Dieter Raschko, Evangelische Stadtkirche Calw