Förderrichtlinien im Kirchenbezirk Calw-Nagold für bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Ersatz fossiler Energieträger
Baumaßnahmen, die Energie einsparen und/oder eine Abkehr von fossilen Energien ermöglichen, bezuschusst der Kirchenbezirk mit weiteren 3%. Voraussetzung hierfür sind genehmigte Anträge für öffentliche Fördergelder zur Energieeinsparung und/oder zur Abkehr von fossiler Energie: Klimaschutz-Plus, Bafa (Kesselaustausch), KfW 151* (Pfarrhäuser/Wohnraum), KfW 152* (Pfarrhäuser/Wohnraum), der um 5% erhöhte Anteil einer ELR-Förderung für Ökologie und Klimaschutz in Gemeinschaftseinrichtungen oder entsprechende Programme. Der Zuschuss kann auch dann erfolgen, wenn genehmigungsfähigen Anträge für solche öffentlichen Fördergelder als grundsätzlich bewilligungsfähig beschieden, wegen einer Überzeichnung oder Unterfinanzierung der Programme jedoch nicht bewilligt werden können.
Der Kirchenbezirk fördert den kirchlichen Anteil energetischer Maßnahmen auch an den staatlichen Pfarrhäusern, die bislang nicht zu den mit landeskirchlichen Geldern geförderten Pfarrhäusern gehören, sofern sie in ihrer Nutzung durch die Kirchengemeinde als „gesichert“ gelten.
Das Umweltteam im Kirchenbezirk Calw-Nagold informiert die Kirchengemeinden über die jeweiligen Fördermöglichkeiten und arbeitet mit an der Fortschreibung der Förderkriterien. Weitere Informationen über die Arbeit im Bereich »Energie und Umwelt« finden Sie auf einer eigenen Seite.
* Das Interessante an den KfW-Geldern sind nicht allein die Kredite, die die Kirchengemeinden auch andernorts bekommen, sondern die großzügigen Tilgungszuschüsse.